Nachrichten

Präsentation des Entwurfs der neuen Orgel in der Martin-Luther-Kirche Trittau am 06.05.2012
Eingestellt am: 07.05.2012

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20.05.12 10:00 Uhr: Gottesdienst - Exaudi

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08.06.12 19:00 Uhr: VOLKSLIEDERSINGEN mit den jungen Streichern aus der Geigenklasse A. Litzendorf

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Geschichte des Friedhofs

Manchmal kommt völlig unerwartet Interessantes und Aufschlussreiches zu uns. So sandte uns kürzlich Frau Kleymann alte Unterlagen, die sie beim Aufräumen des Dachbodens ihrer Großmutter entdeckt hatte. Sie betrafen die Anlage eines „neuen Begräbnißplatzes" durch die Kirchengemeinde Trittau im Jahre 1864.

Vorher war es üblich gewesen, die Verstorbenen der Gemeinde rund um die Kirche herum zu bestatten, also auf dem „Kirchhof". Jetzt wurde der Platz aber zu eng, da auch damals den Toten eine ungestörte Ruhezeit von mindestens 25 Jahren zugebilligt wurde. Deshalb kaufte die Trittauer Kirchengemeinde im Jahre 1864 den südlichen Teil der sogenannten Marktkoppel, l t groß ( ca. '/2 ha), zur Anlegung eines „neuen Begräbnißplatzes" an. Hier befindet sich noch heute der kirchliche Friedhof. Es war eigentlich „Predigerland", das aber langfristig an den „Bödner und Gastwirth" C.H.Schmüser, der auf dem jetzt von „Penny" genutzten Grundstück ansässig war, verpachtet war. Dieses Landstück sollte von einer dornenstrauchbewachsenen Steinmauer, die schon damals nicht billig war, gebührlich umgeben werden. Ein Teil von ihr ist heute noch an der südlichen Abgrenzung erhalten. Das Landstück sollte durch zwei sich rechtwinklig kreuzende Wege in vier Quartiere geteilt werden. Im Kreuzungspunkt der Wege sollte ein Platz frei bleiben für eine später zu errichtende Grabkapelle, die aber aus Kostengründen nie gebaut worden ist.

Quartier l wurde für die Familien reserviert, die bereits an der Kirche ein Erbbegräbnis besaßen. Hier befinden sich noch heute die sogenannten Bauerngräber. In Quartier II sollten die neuen Erbbegräb­nisse angelegt werden, für die auf dem alten Friedhof kein Platz gewesen war. Sie wurden für 50 Jahre gekauft und sollten jeweils 4 Gräber aufnehmen können. Die weniger begüterten Einwohner, wozu auch die extra erwähnten Dorfschullehrer zählten, wurden im Todesfall fortlaufend in Reihengräbern bestattet, wofür die Quartiere III und IV bereit standen. Für eine solche Beisetzung mußte ein „Erdgeld" entrichtet werden, wovon dem „Kirchenknecht" eine Gebühr zustand. Eine jährliche, feststehende Entlohnung für ihn wurde erst später (1874) eingeführt. Für begleitendes Glockengeläut mußte extra bezahlt werden.

Wie eng damals gerechnet wurde, ersieht man daraus, daß ausdrücklich erwähnt wird, daß der Organist, dem die Nutzung des auf dem Kirchhof wachsenden Grases als Entgelt zustand, nicht auch noch das Gras auf dem neuen Begräbnisplatzes zu beanspruchen habe

Hans-Georg Both