
PolengräberIn der NO-Ecke des Friedhofs, am Ausgang zur Waldstraße, liegen Gräber polnischer Zwangsarbeiter, die in der Landwirtschaft eingesetzt gewesen waren. Dass sie im Quartier XIII am Friedhofsrand beigesetzt wurden, geht auf eine Anordnung des Landeskirchenamtes vom 20.11.1942 zurück:
Betrifft: Bestattung von Zivilpolen. Für die Bestattung von Zivilpolen sind von zentraler staatliche Seite her bisher keine Anordnungen ergangen. Es entspricht dem allgemeinen Volksempfinden, daß Zivilpolen nicht neben deutschen Volkgenossen bestattet werden. Wir ordnen deshalb an, daß Zivilpolen soweit solche nicht auf besonderen Friedhöfen bestattet werden können, auf einem besonderen Teil des allgemeinen Friedhofs beerdigt werden. gez. Dr. Kinder
Aus einem Plan des Friedhofs von 1938 geht hervor, dass das Quartier XIII noch völlig ungenutzt war. Die Grabnummern 1 - 5 zeigen, dass die Gräber in der äußersten Ecke angelegt wurden.
Nachdem eine Landeskirche nach den Regeln für die Beisetzung nicht-sowjetischer Kriegsgefangener gefragt hatte, die in der Landwirtschaft eingesetzt waren, hatten die Landeskirchenämter eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom Oktober 1942 weitergegeben: "Ist die Zugehörigkeit des Toten zu einem christlichen Glaubensbekenntnis anzunehmen, so hat die Beerdigung auf Anforderung der zuständigen militärischen Dienststelle durch den nächsterreichbaren Wehrmachts- oder Zivilgeistlichen .... zu erfolgen. Sie ist in schlichter Form (ohne Assistenz und nur mit kurzer Würdigung) zu halten. Tote, die einem nichtchristlichen Glaubensbekenntnis angehören, sind in schlichter, würdiger Form weltlich zu beerdigen. .....
Wir betonen ausdrücklich, daß sich diese Regelung nicht auf sowjetische Kriegsgefangene bezieht, deren Bestattung ..... unauffällig durchzuführen ist."
Hier wurden noch im Tode die sowjetischen Kriegsgefangenen diskriminiert, galten sie doch als "Untermenschen".
Im Jahre 1947 wurde per Kirchl. Gesetz-
und Verordnungsblatt eine Auflistung der beerdigten Zivilpolen angefordert.
Die Trittauer Liste folgt hiernach.
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